Abmahnung Waldorf und Frommer - Universum Film GmbH - "Chatroom"

Abmahnung Filesharing
29.09.2011349 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Waldorf & Frommer aus München versenden derzeit Massenabmahnungen im Auftrag der Universum Film GmbH an Inhaber von Internetanschlüssen. Hier erfahren Sie, wie mit einer solchen Abmahnung umzugehen ist.

Die Kanzlei Waldorf und Frommer aus München versendet derzeit Massenabmahnungen im Auftrag der Universum Film GmbH an Anschlussinhaber. Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen, das Filmwerk "Chatroom" über eine Software gezogen und illegal zum Upload angeboten zu haben (sog. Filesharing).

Die Kollegen verlangen in ihren Abmahnschreiben zunächst die Abgabe einer Erklärung, mit der sich der Anschlussinhaber zur Unterlassung verpflichten soll. Durch die Unterlassungserklärung soll sichergestellt werden, dass Rechtsverletzungen zukünftig unterbleiben. Damit die Erklärung auch die erforderliche Ernsthaftigkeit erkennen lässt, wird von dem Anschlussinhaber zudem gefordert, sich einer Klausel zu unterwerfen, die eine hohe Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung vorsieht (mindestens EUR 5.000,00).

Neben der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten gefordert. Mit Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von Eur 956,00 sollen die geltend gemachten Schadensersatz- und Erstattungsansprüche indes abgegolten sein.

Sollten Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Andererseits sollte die Abmahnung aber auch nicht ignoriert werden.

Unterzeichnen Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Nehmen Sie auch keine Zahlung vor, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Beides wird von Gerichten häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt, das eine weitergehende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld boykottieren würde. Meistens bietet sich die Formulierung einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an, kombiniert mit Abwehrschreiben, die auf die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzbetrages gerichtet sind.

Da jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden muss, sollten sich die Betroffenen rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt einholen. Gerne stehen wir Ihnen für eine weitergehende Beratung unter unserer kostenlosen Hotline 0800 589 1416 zur Verfügung.

Was Sie auch interessieren könnte:

Wie Sie auf eine Abmahnung reagieren sollten

Was kostet eine Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharings?