Abmahnung Rasch - Universal Music GmbH - "The Bomb" von Pigeon John

Abmahnung Filesharing
26.09.2011426 Mal gelesen
Die in Hamburg ansässigeRechtsanwaltskanzlei Rasch versendet derzeit Massenabmahnungen im Auftrag der Universal Music GmbH an Inhaber von Internetanschlüssen. Hier erfahren Sie, wie mit einer solchen Abmahnung umzugehen ist.

Die Kanzlei Rasch aus Hamburg versendet aktuell Massenabmahnungen im Auftrag der Universal Music GmbH an Inhaber von Internetanschlüssen. Die Anschlussinhaber werden beschuldigt, das Musikwerk "The Bomb" von Pigeon John über ein Peer-to-Peer Netzwerk wie eDonkey, Bittorrent oder LimeWire einer Vielzahl anderer Internetnutzer ohne Zustimmung des Rechteinhabers zum Upload zur Verfügung gestellt zu haben (sog. Filesharing).

Die Kollegen verlangen in ihren Abmahnschreiben zunächst die Abgabe einer Erklärung, mit der sich der Anschlussinhaber zur Unterlassung verpflichten soll. Durch die Unterlassungserklärung soll sichergestellt werden, dass Rechtsverletzungen zukünftig unterbleiben. Damit die Erklärung auch die erforderliche Ernsthaftigkeit erkennen lässt, wird von dem Anschlussinhaber zudem gefordert, sich einer Klausel zu unterwerfen, die eine hohe Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung vorsieht (mindestens EUR 5.000,00).

Neben der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung der entstandenen Anwaltskosten gefordert. Zur Abkürzung des Verfahrens bieten die Kollegen indes die außergerichtliche Erledigung gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 1.200,00 an.

Sollten Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Andererseits sollte die Abmahnung aber auch nicht ignoriert werden.

Unterzeichnen Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Nehmen Sie auch keine Zahlung vor, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Beides wird von Gerichten häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt, das eine weitergehende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld boykottieren würde. Meistens bietet sich die Formulierung einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an, kombiniert mit Abwehrschreiben, die auf die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzbetrages gerichtet sind.

Beachten Sie abschließend, dass das Musikwerk "The Bomb" von Pigeon John Bestandteil des Chart-Containers ist. Da hier nicht selten weitere Abmahnungen zu befürchten sind, sollte sich jeder Betroffene rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt einholen.

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