Abmahnung Rechtsanwälte Kornmeier und Partner - GSDR GmbH - "The Dome Vol. 58"

Abmahnung Filesharing
01.08.2011643 Mal gelesen
Die Rechtsanwälte Kornmeier und Partner aus Frankfurt a.M. versenden derzeit Massenabmahnungen im Auftrag der GSDR GmbH an Inhaber von Internetanschlüssen. Hier erfahren Sie, wie mit einer solchen Abmahnung umzugehen ist.

Die Rechtsanwaltskanzlei  Kornmeier und Partner aus Frankfurt a.M. mahnt derzeit massenhaft Anschlussinhaber im Auftrag der GSDR GmbH ab. Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen, das Musikalbum "The Dome Vol. 58" über eine Software widerrechtlich zum Upload angeboten zu haben (sog. Filesharing).

Die Kollegen beanspruchen in ihren Abmahnschreiben zunächst die Abgabe einer Erklärung, mit der sich der Anschlussinhaber zur Unterlassung verpflichten soll. Durch die Unterlassungserklärung soll sichergestellt werden, dass Rechtsverletzungen zukünftig unterbleiben. Damit die Erklärung auch die erforderliche Ernsthaftigkeit erkennen lässt, wird von dem Anschlussinhaber zudem gefordert, sich einer Klausel zu unterwerfen, die eine hohe Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung vorsieht (mindestens EUR 5.000,00).

Neben der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten gefordert. Zur Abkürzung des Verfahrens bieten die Kollegen indes die außergerichtliche Erledigung gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 450,00 an.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten haben sollten, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Andererseits sollte das Abmahnschreiben aber auch nicht ignoriert werden.

Für eine erfolgreiche Verteidigung ist entscheidend, dass Sie weder die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnen noch eine Zahlung vornehmen, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein. Beides wird von Gerichten häufig als Schuldanerkenntnis ausgelegt, das eine weitergehende Verteidigungsstrategie bereits im Vorfeld boykottieren würde. Meistens bietet sich die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung an, kombiniert mit Abwehrschreiben, die auf die Reduzierung des geltend gemachten Schadensersatzbetrages gerichtet sind.

Da jeder Einzelfall gesondert beurteilt werden muss, sollten sich die Betroffenen rechtzeitig fachkundigen Rat bei einem auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwalt einholen. Gerne stehen wir Ihnen für eine weitergehende Beratung unter unserer kostenlosen Hotline 0800 589 1416 zur Verfügung.

Was Sie auch interessieren könnte:

Wie Sie auf eine Abmahnung reagieren sollten

Was kostet eine Verteidigung gegen Abmahnungen wegen Filesharings?