Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer - "Beastly"

Abmahnung Filesharing
27.07.2011581 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell die Verletzung von Urheberrechten an dem Film "Beastly" für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ab. Was ist zu raten?

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Co Produktionsgesellschaft die Verletzung von Urheberrechten ab.

Vorgeworfen wird die unerlaubte Weiterverbreitung des Films "Beastly" über die 'Tauschbörse "bittorrent"' (Formulierung von Waldorf Frommer).

Für die Auftraggeberin verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer in dem 12-seitigen Abmahnschreiben, wie üblich, die Unterzeichnung einer vorbereiteten strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung pauschalen Schadensersatzes und die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von ingesamt 956 EUR.

Die Abmahnung enthält keinen Nachweis, dass der Tele München Fernseh GmbH die Rechte an dem genannten Filmwerk überhaupt zustehen.

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten, lassen Sie die darin enthaltenen Fristen nicht verstreichen - es droht sonst eine teuere einstweilige Verfügung.

Lassen Sie die Abmahnung durch einen fachlich versierten Rechtsanwalt überprüfen. Er wird Sie im Hinblick auf mögliche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung beraten.

Die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung sollte auf jeden Fall abgeändert werden  - sie ist zu weitgehend und kann als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden.

Einen Anspruch auf Unterzeichnung der (weitgehenden) von den Anwälten vorbereiteten Unterlassungserklärung besteht nicht. Durch eine anderslautende Formulierung können stattdessen zu strenge Rechtsfolgen vermieden werden.

Auch der geforderte Schadensersatz kann in der Regel mit anwaltlicher Hilfe reduziert oder abgewehrt werden.

Eine erste schnelle Rechtsberatung und die schnelle Vertretung der Interessen Betroffener biete ich zum günstigen Pauschalpreis an und stehe telefonisch und per E-Mail für eine kostenfreie Kontaktaufnahme und erste Orientierung zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch meine allgemeinen Hinweise zum richtigen Umgang mit Abmahnungen.

www.rechtsanwalt-schwartmann.de