Aktuell: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski ausgesprochen durch Rechtsanwalt Tawil

Abmahnung Filesharing
18.07.2011 539 Mal gelesen
Uns wurde eine aktuelle Abmahnung im Auftrag von Herrn Thomas Baczewski, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Tawil, aus Berlin vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung sind vermeintliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht auf dem Internetportal eBay.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen in seiner Eigenschaft als Mitbewerber im Verhältnis zu Herrn Baczewski die sog. 40, 00 € Klausel nicht vertraglich korrekt in seine Angebote eingebunden zu haben.

 

Als Gegenstandswert wird für die Abmahnung ein solcher in Höhe von 10.000 € angesetzt. Dies entspricht Anwaltskosten i. H. v. 651, 80 €, die von unserem Mandanten nun gefordert werden.

 

Eine Recherche hat ergeben, dass die fehlende vertragliche Vereinbarung der 40, 00 € - Klausel bereits gehäuft Gegenstand von Abmahnungen war, die Herr Baczewski hat aussprechen lassen.

 

Es wird dringend davor gewarnt, die der Abmahnung anliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung voreilig zu unterzeichnen. Selbst im Falle des Vorliegens des gerügten Verstoßes, sollte diese unbedingt abgeändert werden. Im Falle einer tatsächlichen Zuwiderhandlung würde dies zu einer überhöhten Vertragsstrafe führen.

 

Auch wenn es in dem Abmahnschreiben heißt, das "die in der Anlage im Entwurf beigefügte Strafbewehrte Unterlassungserklärung" abzugeben ist, ist dies keinesfalls nötig. Es genügt, eine die Wiederholungsgefahr ausräumende Unterlassungserklärung abzugeben, welche sodann erheblich entschärft werden sollte.

 

Wichtig ist es zunächst überhaupt zu überprüfen, ob der gerügte Verstoß in der Sache zutrifft.  

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Tawil im Auftrag von Herrn Baczewski erhalten haben, berate ich Sie gern und umgehend.

 

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich persönlich unter 02307/17062 erreichen.

 

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

 

Auch am Wochenende oder nach unseren Geschäftszeiten stehe ich Ihnen unter meiner Notfallnummer 01773267206 jederzeit zur Verfügung.

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kanzlei-heidicker.de