Abmahnung wg. Filesharing diverser Filmwerke durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Mai – z.B.: „Shutter Island“, „Pandorum“, „Die Päpstin“

Abmahnung Filesharing
25.05.2011403 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit eine ganze Reihe von Filmwerken für diverse Rechteinhaber ab. Betroffen sind derzeit u.a. folgende Werke…

Constantin Film Verleih GmbH:

  • "Wir sind die Nacht"
  • "Wickie und die starken Männer"
  • "Sanctum"
  • "Resident Evil: Afterlife"
  • "Pandorum"
  • "New Kids Turbo"
  • Konferenz der Tiere 3D
  • "Die Superbullen"
  • "Die Päpstin"
  • "Beyond Remedy - Jenseits der Angst"

Tele München Fernseh GmbH

  • "Briefe an Julia"
  • "Das Schmuckstück"
  • "Die Adler der neunten Legion"
  • "Iron Man 2"
  • "Ohne Limit"
  • "R.E.D. - Älter, Härter, Besser"
  • "Shutter Island"
  • "Twilight - Bis(s) zum Morgengrauen"

Daneben werden weitere Filmwerke für Universum Film GmbH, Tiberius Film GmbH und Warner Bros. Aktuell abgemahnt. Auch der Download / Upload von Musikalben wird im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH abgemahnt. Weitere Werke, die im Mai von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt werden können Sie hier einsehen: Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Stand (25.05.2011)

In dem Schreiben werden vom Empfänger die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und Ersatz derAnwaltskosten verlangt.

Das Schreiben enthält das Angebot alle Ansprüche durch Zahlung eines Vergleichsbetrages abzugelten.

Empfänger des Schreibens sollten die geltend gemachten Forderungen:

  • Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung und
  • Zahlung des Vergleichsbetrages

nicht einfach erfüllen, sondern sich an einen auf dieses Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Es können im jeweiligen Fall Umstände vorliegen, die eine gänzliche Abwehr der Abmahnung oder eine Verringerung der Forderung möglich machen.

Keinesfalls sollte die Unterlassungserklärung ohne anwaltlichen Rat unterzeichnet werden. Häufig ist die Abmahnung zu weit gefasst und kann die Verpflichtung der Zahlung der Vertragsstrafe nach sich ziehen. Die Prüfung der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt sollte unbedingt erfolgen!

Folgendes sollte beachtet werden:

Was sollten Sie tun / Erste Hilfe bei Abmahnungen:

  • Ignorieren Sie die Abmahnung keinesfalls!

Die Abmahnung durch eine Anwaltskanzlei erfolgt nicht ohne Grund, eine Ihnen zugeordnete IP-Adresse ist dieser durch Ihren Provider mitgeteilt worden - ob die Abmahnung berechtigt ist, muss geklärt werden.

In der Abmahnung ist häufig eine sehr kurze Frist von wenigen Tagen gesetzt. Dies ist nach allgemeiner Ansicht zulässig. Nach Ablauf der Frist droht ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren, daß mit weiteren Kosten verbunden sein kann.

  • Kontaktieren Sie nicht selbst die abmahnende Kanzlei!

In aller Regel ist die direkte Kontaktaufnahme fruchtlos. Die Wahrscheinlichkeit, daß Sie mit Ihren möglicherweise berechtigten Einwänden Gehör finden ist eher gering. Im Gegenteil besteht die Möglichkeit, daß Sie im direkten Gespräch Umstände preis geben, die eine Abwehr der Abmahnung erschweren.

  • Beauftragen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt!

Abmahnungen im Urheberrecht und im speziellen bei Filesharing sind mittlerweile eine Spezialmaterie in der viele - teilweise gegensätzliche Gerichtsentscheidungen - ergehen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kennt die aktuelle Rechtslage und kann sie entsprechend sinnvoll beraten.

Die Kanzlei RAe Gravel & Herrmann - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft ist u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert. Beide Berufsträger haben im Rahmen Ihres zusätzlichen Masterstudienganges im Medienrecht umfangreiche Spezialkenntnisse im Urheberrecht und Internetrecht erworben und kennen die aktuelle Gesetzeslage und vor allem die aktuelle Rechtsprechung genauestens.

Wir unterstützen Sie gerne! Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung und Auskunft zu den Kosten einer eventuellen Beauftragung telefonisch unter (0)251/ 39 51 81 80 oder per Email unter info@rae-gravel-herrmann.de !