Abmahnung wegen Filesharing des oscarprämierten Films„The King`s Speech“ durch die Kanzlei Sasse & Partner im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH

Abmahnung Filesharing
20.03.2011716 Mal gelesen
Der Film „The King`s Speech“ ist vor kurzem bei den diesjährigen Oscarverleihungen mit 4 Oscars prämiert worden.U.a. hat er die Auszeichnung als „Bester Film“ erhalten. Hat der Umstand, dass es sich um einen oscarprämierten, „brandneuen“ Film handelt, Auswirkungen auf die Höhe des Schadensersatzes?

Kurz nach der Veröffentlichung - der Film hatte erst am 16.02.2011 seine Deutschlandpremiere - kam und kommt es offenbar zu Fällen von Filesharing des Filmes. Uns ist jedenfalls bekannt geworden, dass die Kanzlei Sasse & Partner bereits Abmahnungen wegen des Vorwurfes des illegalen Downloads des Films "The King`s Speech" im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH ausspricht.

Inhaltlich unterscheidet sich die Abmahnung nicht von anderen Abmahnungen die wegen dieses Vorwurfes ausgesprochen werden:

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird zur pauschalen Abgeltung von Schadensersatz und Erstattung der Anwaltskosten ein Betrag von 800 € gefordert.

Bei Abmahnungen wegen Filesharings wird in aller Regel dabei der Schadensersatz nicht konkret beziffert. Aber wie würde sich der Umstand, dass es sich um einen aktuellen Film handelt auf die Höhe des Schadensersatzes auswirken?

Tatsächlich ist es so, dass die Aktualität und auch der "Erfolg" eines Werkes sich sehr wohl auf die Höhe des Schadensersatzes auswirken würde. In der Rechtssprechung wird bei der Berechnung der Höhe des Schadensersatzes u.a. auch berücksichtigt in welcher Verwertungsphase sich ein Werk befindet. Heutzutage durchlaufen Filmwerke verschiedene Verwertungsphasen. Diese laufen ungefähr so ab: Zunächst  läuft der Film im Kino , wird  anschließend im Pay-TV gezeigt, kommt dann in den Videoverleih, dann erfolgt die Veröffentlichung als Video auf DVD und Blu-Ray, schließlich wird der Film dann im Free-TV zu besten Sendezeiten gezeigt. Dann ist die Verwertungskette im Prinzip abgeschlossen. D.h. der Rechteinhaber hat alle Möglichkeiten sein Werk zu verwerten mehr oder weniger ausgeschöpft.

Vereinfacht gesagt gilt daher folgendes: Je eher in die Verwertungskette durch eine Urheberrechtsverletzung eingegriffen wird, umso größer ist der wirtschaftliche Schaden, der dem Rechteinhaber entsteht und den er gegenüber dem Verletzer geltend machen könnte.

Es ist daher davon auszugehen, dass. wenn der Schaden durch Gerichte konkret beziffert werden würde, dieser im konkreten Fall als höher gewertet werden würde, als dies der Fall wäre, wenn es sich um einen älteren Film handeln würde.

Sie haben eine Abmahnung wegen des Vorwurfs des illegalem Downloads / Uploads von "The King`s Speech" erhalten?

Kontaktieren Sie und unverbindlich unter info@rae-gravel-herrmann.de oder 0251 - 39 51 81 80!

Die Kanzlei RAe Gravel & Herrmann - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft ist u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen wegen Filesharing spezialisiert. Beide Berufsträger haben im Rahmen Ihres zusätzlichen Masterstudienganges im Medienrecht umfangreiche Spezialkenntnisse im Urheberrecht und Internetrecht erworben und kennen die aktuelle Gesetzeslage und vor allem dieaktuelle Rechtsprechung genauestens.

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