Alternative zum Filesharing von Musik und Filmen aus dem Internet

Abmahnung Filesharing
25.02.2011640 Mal gelesen
Das Streaming von Musik oder Filmen aus dem Internet wird immer beliebter. Das hat neben technischen auch rechtliche Gründe. Denn beim Upload und Download von geschützter Musik oder Filmen müssen Sie zumindest mit einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung rechnen. Worauf Sie achten sollten.

Viele Verbraucher suchen nach Alternativen zu dem Kauf von Musik- CDs beziehungsweise Filmen. Da bieten sich zwei kostenlose Möglichkeiten an: Entweder Filesharing der Stücke oder die Nutzung eines Streaming-Dienstes.

Vor dem Filesharing von geschützter Musik und Filmen kann dabei nur ausdrücklich abgeraten werden: Denn das Ziehen - und aufgrund der Nutzungsbedingungen zwangsläufig erfolgende - Verbreiten von geschützten Dateien über eine Tauschbörse im Netz stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Diese wird nahezu immer von den Rechteinhabern aufgedeckt, die dazu spezielle Dienstleister einsetzen. Aufgrund der festgestellten IP Adresse wird dann der jeweilige Anschlussinhaber ermittelt. Dieser erhält dann eine teure Abmahnung und muss zumindest für die Kosten der Rechtsverfolgung aufkommen. Unter Umständen muss er auch noch Schadensersatz für die verbotene Nutzung leisten und mit einer Strafanzeige rechnen.

Beim Streaming sieht die Situation anders aus. Das hängt damit zusammen, dass hier normalerweise keine dauerhafte Kopie auf der Festplatte des jeweiligen Rechners angefertigt wird. Vielmehr wird die Datei nur flüchtig im Arbeitsspeicher hinterlegt. Ob hierin eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, ist bislang nicht geklärt. Es gibt leider noch keine Grundsatzentscheidung eines Gerichtes hierzu. Nach unserer Rechtsaufassung wird bei Streaming durch den Nutzer keine Verletzung des Urheberrechtes begangen. Denn die Vorschrift des § 44a UrhG erlaubt vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind. Dies gilt jedenfalls für den privaten Gebrauch.

Allerdings müssen Sie auch beim Streaming vorsichtig sein. Sie müssen drauf achten, dass dabei nicht dauerhafte Kopien auf Ihrem PC angefertigt werden. Sonst müssen Sie dennoch mit einer kostspieligen Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht rechnen. Dazu hilft es, wenn Sie sich das "Kleingedruckte" in den Benutzungsbedingungen sorgfältig durchlesen. Darüber hinaus enthalten manche Streaming Webseiten auch Links, die zu kostenpflichtigen Angeboten von Drittanbietern in Form von sogenannten Abofallen führen.

 

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