Abmahnung der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte wg. Filesharing des Films „The American“

Abmahnung Filesharing
12.01.2011786 Mal gelesen
Aktuell verfolgt die TOBIS Film GmbH & Co. KG den vorgeblich unrechtmäßigen Download / Upload des Filmes "The American" im Internet in verschiedenen Filesharing-Tauschbörsen, P2P – Netzwerken oder BitTorrent-Netzwerkes z.B. Azureus durch eine anwaltliche Abmahnung der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte.

In dem Schreiben werden vom Empfänger die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und Ersatz derAnwaltskosten verlangt.

Das Schreiben enthält das Angebot alle Ansprüche durch Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 750,-- Euro abzugelten.

Empfänger des Schreibens sollten die geltend gemachten Forderungen:

  • Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung und
  • Zahlung des Vergleichsbetrages

nicht einfach erfüllen, sondern sich an einen auf dieses Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Es können im jeweiligen Fall Umstände vorliegen, die eine gänzliche Abwehr der Abmahnung oder eine Verringerung der Forderung möglich machen.

Keinesfalls sollte die Unterlassungserklärung ohne anwaltlichen Rat unterzeichnet werden. Häufig ist die Abmahnung zu weit gefasst und kann die Verpflichtung der Zahlung der Vertragsstrafe nach sich ziehen.

Folgendes sollte beachtet werden:

Was sollten Sie tun / Erste Hilfe bei Abmahnungen:

  • Ignorieren Sie die Abmahnung keinesfalls!

Die Abmahnung durch eine Anwaltskanzlei erfolgt nicht ohne Grund, eine Ihnen zugeordnete IP-Adresse ist dieser durch Ihren Provider mitgeteilt worden - ob die Abmahnung berechtigt ist, muss geklärt werden.

In der Abmahnung ist häufig eine sehr kurze Frist von wenigen Tagen gesetzt. Dies ist nach allgemeiner Ansicht zulässig. Nach Ablauf der Frist droht ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren, daß mit weiteren Kosten verbunden sein kann.

  • Kontaktieren Sie nicht selbst die abmahnende Kanzlei!

In aller Regel ist die direkte Kontaktaufnahme fruchtlos. Die Wahrscheinlichkeit, daß Sie mit Ihren möglicherweise berechtigten Einwänden Gehör finden ist eher gering. Im Gegenteil besteht die Möglichkeit, daß Sie im direkten Gespräch Umstände preis geben, die eine Abwehr der Abmahnung erschweren.

  • Beauftragen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt!

Abmahnungen im Urheberrecht und im speziellen bei Filesharing sind mittlerweile eine Spezialmaterie in der viele - teilweise gegensätzliche Gerichtsentscheidungen - ergehen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kennt die aktuelle Rechtslage und kann sie entsprechend sinnvoll beraten.

Die Kanzlei RAe Gravel & Herrmann - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft bearbeitete u.a. Abmahnungen wegen Filesharing.

Beide Berufsträger haben im Rahmen ihres zusätzlichen Masterstudienganges im Medienrechtumfangreiche Kenntnisse im Bereich Urheberrecht und Internetrecht erlangt. Kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie gern!

Im Fall von  Abmahnungen wegen Filesharing arbeiten wir regelmäßig im Rahmen von Pauschalvergütungen und informieren Sie selbstverständlich vor Erteilung eines Mandates unverbindlich über die entstehenden Kosten.

Die Übernahme von Mandaten kann durch den Einsatz der modernen Kommunikationsmittel bundesweit erfolgen.

Kontaktieren Sie uns unter abmahnung@rae-gravel-herrmann.de oder telefonisch unter 0251/ 39 51 81 80.