Abmahnung - "Nine Dead" im Auftrag der MFG Film GmbH durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abmahnung Filesharing
15.12.2010814 Mal gelesen
Wie uns durch Mandanten bekannt geworden ist, wird im Auftrag der MFG Film GmbH durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen Downloads des Films "Nine Dead" in Internet-Tauschbörsen abgemahnt. Gefordert wird in den Anwaltsschreiben die Abgabe einer Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung bzw. die Zahlung eines Vergleichsbetrags von 850,00 Euro.

Vergleichsbetrag

Den geforderten Betrag in Höhe von 850,00 Euro halten wir für überhöht. So hat zum Beispiel das Amtsgericht Halle (Saale) in seiner Entscheidung am 24. November 2009 erläutert, dass der erste Verstoß gegen Nutzungsrechte durch Hochladen eines urheberrechtlich geschützten Films lediglich eine bagatellartige Rechtsverletzung sei, als Streitwert hat es nur 1.200 Euro festgesetzt. Der Anschlussinhaber musste daher lediglich 305,00 Euro für die Geschäftsgebühr, die Kosten des Ermittlungsverfahrens und Schadensersatz zahlen.

Bei dem zitierten Urteil ist für Betroffene interessant, dass der Tatzeitpunkt 2007 war, die Klage aber erst 2009 erhoben wurde. Es ist also nicht so, dass ein vorübergehendes Ruhen der Angelegenheit die Lösung des Problems sein muss. Stattdessen kann das die berühmte "Ruhe vor dem Sturm" sein.

in der Abmahnung als Anlage enthaltene vorbereitete Erklärung

Selbst wenn die Rechtsverletzung erfolgt ist, geht die in der Abmahnung enthaltene vorbereitete Erklärung über das hinaus, was gesetzlich erforderlich ist. Denn zum einen erkennt der Betroffene darin seine Schuld an. Zum anderen wird in der Erklärung die Verpflichtung zu der Zahlung eines Vergleichsbetrages verlangt. Wer das so unterschreibt, liefert ein selbständiges Schuldanerkenntnis ab, was einen verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruch auslöst, zum anderen verpflichtet er sich zusätzlich zu der Zahlung der 850,00 Euro. Sie sollten die Erklärung daher zu Ihren Gunsten modifzieren lassen. Es wird davor gewarnt, diese Modifikation selbst durchzuführen, da hier große Fehler gemacht werden können. Die Formulierung einer Unterlassungserklärung sollte daher Anwälten übertragen werden.

Was ist zu tun, wenn eine Abmahnung im Briefkasten ist?

Behalten Sie einen kühlen Kopf. Panik kann zu vorschnellen und unangebrachten Handlungen führen. Lassen Sie sich innerhalb der Frist, die in der Abmahnung genannt ist, anwaltlich beraten.

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen. Zunächst gilt es zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat. Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, kann wie oben gesagt eine im Interesse des Abgemahnten modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und zudem meistens der geforderte Zahlungsbetrag nach entsprechender Verhandlung und unter Bezugnahme auf die jeweilige Rechtsprechung reduziert werden. Im Bereich der Tauschbörsen und damit verbundenen Urheberrechtsverletzungen gibt es permanent neue Urteile, so dass Expertenrat gefragt ist.

Wir beraten und verteten bundesweit - fragen Sie uns!

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, beraten und vertreten wir Sie gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an uns unter

Tel. 030 - 390 398 80.

Selbstverständlich ist für uns Kostentransparenz, wir besprechen vor Beginn unserer Tätigkeit die Höhe unserer Vergütung mit Ihnen.

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