Hilfe bei Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Constantin Film Verleih GmbH – „Solomon Kane“

Abmahnung Filesharing
06.12.2010727 Mal gelesen

Die Kanzlei Waldorf Frommer spricht im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH urheberrechtliche Abmahnungen aus. Gegenstand ist die unerlaubte Verwertung geschützter Filmwerke in Internet-Tauschbörsen. Unter anderem beobachten wir derzeit Abmahnungen wegen Rechtsverletzungen an dem Werk

"Solomon Kane".

Der Vorwurf: über den Internetanschluss der Betroffenen soll das bezeichnete Filmwerk in einem peer-to-peer Netzwerk ohne Erlaubnis der Constantin Film Verleih GmbH anderen Teilnehmern zum Download bereitgestellt worden und dadurch im Sinne des §19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen Ansprüche auf Unterlassung, Erstattung der Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz geltend. Insgesamt wird die Zahlung von EUR 956 verlangt. Daneben werden die abgemahnten Anschlussinhaber zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Für die Erfüllung dieser Ansprüche wird eine vergleichsweise knappe, teilweise nur mehrtägige Frist gesetzt. Wegen der "besonderen Eilbedürftigkeit" erachtet die Rechtsprechung dies allerdings für zulässig. Auf ein Abmahnschreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte sollten Sie unbedingt zeitnah reagieren.

Aus unserer Sicht ist dringend von der Unterzeichnung der Original-Unterlassungserklärung abzuraten. Damit verbunden ist in der Regel die Anerkennung der Rechtsverletzung sowie des geltend gemachten Ersatzanspruchs. Faktisch handelt es sich dabei um ein Schuldanerkenntnis. Die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen sind für juristische Laien oft schwer abzuschätzen. Ein Unterlassungsvertrag hat grundsätzlich 30 Jahre Bestand. Bevor ein weitreichendes Unterlassungsversprechen abgegeben wird, sollte eine umfassende rechtliche Prüfung der Angelegenheit erfolgen. Sichern Sie sich dabei kompetente anwaltliche Hilfe.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

 

Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung erhalten.

   

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