Hilfe bei Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – KSM GmbH – „Little Big Soldier“

Abmahnung Filesharing
16.11.2010794 Mal gelesen

In den letzten Tagen beobachten wir vermehrt Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der KSM GmbH. Gegenstand ist die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke in Internet-Tauschbörsen. Zum betroffenen Repertoire der KSM GmbH gehört unter anderem der Titel

"Little Big Soldier".

Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, das streitgegenständliche Werk sei über ihren Internetanschluss im Rahmen einer Tauschbörse anderen Teilnehmern ohne Erlaubnis der KSM GmbH, die insoweit über die ausschließlichen Rechte verfügen soll, zum Download bereitgestellt worden.

Aus dieser Rechtsverletzung macht die Kanzlei FAREDS Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend. Durch die pauschale Zahlung von EUR 850 sollen die Ersatzansprüche abgegolten werden. Daneben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.

Zunächst ist zu prüfen, ob und wenn ja inwieweit der abgemahnte Anschlussinhaber für die bezeichnete Rechtsverletzung verantwortlich ist. Handelt es sich bei diesem nicht um den Täter der Urheberrechtsverletzung kommt eine Haftung nach den Grundsätzen der Störerhaftung nur in Betracht, wenn die entsprechenden Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. Umgekehrt formuliert: für rechtswidriges Verhalten Dritter ist der Inhaber des Anschlusses nicht uneingeschränkt verantwortlich und kann sich selbstverständlich entlasten.

Keinesfalls sollte daher die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung "blind" unterzeichnet werden. Damit verbunden ist im Regelfall die Anerkennung der Rechtsverletzung und des geltend gemachten Ersatzanspruchs. Faktisch handelt es sich damit um ein Schuldanerkenntnis. Die Abwehr der Ansprüche oder zumindest Minderung der Zahlungsforderung ist in diesem Fall regelmäßig nicht mehr möglich. In vielen Fällen lässt sich aber zum Schutz Ihrer Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen. Wegen der weitreichenden rechtlichen und finanziellen Konsequenzen sollten Sie sich bei der Erstellung kompetente anwaltliche Hilfe sichern.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte FAREDS erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung erhalten.

   

haftungsrecht.com -  mit der Erfahrung aus 2.000 Filesharing-Mandaten jährlich beraten wir Sie in Abmahnfällen sofort und bundesweit.

 

Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Jorma Hein | Philipp Achilles | Albina Bechthold ?Oliver Schmidt

 

Tel.:      06421-309788-0

Fax.:    06421-309788-99

 

Web:    www.haftungsrecht.com

E-Mail:  kontakt@haftungsrecht.com