HIlfe bei Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Concorde Filmverleih GmbH– „Briefe an Julia“

Abmahnung Filesharing
03.11.20101071 Mal gelesen

Auch im Auftrag der Concorde Filmverleih GmbH sprechen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen aus. Gegenstand ist die unerlaubte Verwertung geschützter Filmwerke, aktuell etwa

 

"Briefe an Julia".

 

Das Werk soll über den Internetanschluss der Abgemahnten ohne Erlaubnis der Concorde Filmverleih GmbH anderen Teilnehmern im Rahmen einer Tauschbörse zum weltweiten Download angeboten worden sein. Die Concorde Filmverleih GmbH, bei der es sich um ein Unternehmen der Tele München Gruppe handelt, soll dadurch in ihren ausschließlichen Rechten aus §19a UrhG verletzt worden sein. Dem beigelegten Ermittlungsdatensatz lassen sich Tatzeitpunkt, IP-Adresse und Benutzerkennung entnehmen.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer machen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend. Die Anwaltskosten werden vorerst mit EUR 506 beziffert, der Schadensersatz soll bei EUR 450 liegen; insgesamt werden damit EUR 956 verlangt. Daneben wird zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die den Abmahnschreiben als Entwurf beiliegt.

Für die Erfüllung dieser Ansprüche wird eine vergleichsweise knappe, teilweise nur mehrtägige Frist gesetzt. Wegen der "besonderen Eilbedürftigkeit" erachtet die Rechtsprechung dies allerdings für zulässig. Auf ein Abmahnschreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte sollten Sie unbedingt zeitnah reagieren.

Zwar können die vorgelegten Ermittlungsdaten zur Zuordnung des Internetanschlusses herangezogen werden, über die Verantwortlichkeit des jeweiligen Anschlussinhabers für die bezeichnete Rechtsverletzung ist damit abschließend nichts gesagt. Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs spricht eine tatsächliche Vermutung für dessen Verantwortlichkeit, diese kann allerdings bei Vorliegen der entsprechenden Umstände widerlegt werden. Ist der Abgemahnte nicht selbst Täter der Urheberrechtsverletzung, müssen die Voraussetzungen der Störerhaftung auch tatsächlich vorliegen. Dies ist eine Frage des Einzelfalls und kann nicht pauschal beantwortet werden. Ein auf dem Gebiet des Filesharings kompetenter Rechtsanwalt kann unter anderem diese Umstände für Sie überprüfen.

Aus unserer Sicht ist dringend von der Unterzeichnung der Original-Unterlassungserklärung abzuraten. Damit verbunden ist in der Regel die Anerkennung der Rechtsverletzung sowie des geltend gemachten Ersatzanspruchs. Faktisch handelt es sich dabei um ein Schuldanerkenntnis. Die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen sind für juristische Laien oft schwer abzuschätzen. Ein Unterlassungsvertrag hat grundsätzlich 30 Jahre Bestand. Bevor ein weitreichendes Unterlassungsversprechen abgegeben wird, sollte eine umfassende rechtliche Prüfung der Angelegenheit erfolgen. Sichern Sie sich dabei kompetente anwaltliche Hilfe.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

 

Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung erhalten.

 

haftungsrecht.com -  mit der Erfahrung aus 2.000 Filesharing-Mandaten jährlich beraten wir Sie in Abmahnfällen sofort und bundesweit.

 

Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Jorma Hein | Philipp Achilles | Albina Bechthold ?Oliver Schmidt

 

Tel.:      06421-309788-0

Fax.:    06421-309788-99

 

Web:    www.haftungsrecht.com

E-Mail:  kontakt@haftungsrecht.com