Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – MIG Film GmbH – „Downstream – Endzeit 2013“

Abmahnung Filesharing
26.10.20101219 Mal gelesen

Im Auftrag der MIG Film GmbH mahnt die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die unerlaubte Verwertung des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes

"Downstream: Endzeit 2013" ab.

Den betroffenen Anschlussinhabern wird in den Abmahnschreiben vorgeworfen, dass streitgegenständliche Filmwerk sei mittels einer Tauschbörse über ihren Internetanschluss anderen Nutzern ohne Erlaubnis der MIG Film GmbH zum Download angeboten worden sein. Bedingt durch die Funktionsweise einschlägiger Filesharing-Netzwerke wird eine Datei während des Herunterladens gleichzeitig anderen Teilnehmern zum Download bereitgestellt. Dieses Verhalten kann gegen §§16, 19a UrhG verstoßen und Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz verlangen.

Die FAREDS Rechtsanwälte verlangen neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages, mit dem die Ansprüche auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz abgegolten werden sollen. Insgesamt werden EUR 850 gefordert.

Bevor diese Forderungen vorschnell erfüllt werden sollte geprüft werden, ob und wenn ja in welchem Umfang die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen. Zunächst muss klar zwischen der Haftung als Täter oder sog. Störer unterschieden werden. Letztere ist lediglich auf Unterlassung und Aufwendungs-, nicht aber Schadensersatz gerichtet. Auch bestehen im Rahmen der urheberrechtlichen Störerhaftung Entlastungsmöglichkeiten des Anschlussinhabers.

Im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung besteht zwar ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers. Dieser kann nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Die verwendete Erklärung geht nach unserer Rechtsauffassung allerdings über die Erfüllung des gesetzlichen Unterlassungsanspruchs hinaus. Damit verbunden sind im Regelfall die Anerkennung der Rechtsverletzung und eine Verpflichtung zur Zahlung des geforderten Pauschalbetrages. In vielen Fällen kann die Wiederholungsgefahr aber auch durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Bei deren Erstellung sollten sie in Anbetracht der hohen Wirksamkeitsvoraussetzungen kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte FAREDS erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

 

Hier finden Sie mehr zum Thema Abmahnung.

   

haftungsrecht.com -  mit der Erfahrung aus 2.000 Filesharing-Mandaten jährlich beraten wir Sie in Abmahnfällen sofort und bundesweit.

 

Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Jorma Hein | Philipp Achilles | Albina Bechthold ?Oliver Schmidt

 

Tel.:      06421-309788-0

Fax.:    06421-309788-99

 

Web:    www.haftungsrecht.com

E-Mail:  kontakt@haftungsrecht.com