Abmahnung durch Rechtsanwalt Dr. Bente für die Filme "New Moon - Bis(s) zur Mittagsstunde" und "Twilight - Bis(s) zum Morgengrauen"

Abmahnung Filesharing
21.10.2010632 Mal gelesen
Zwei Filme der erfolgreichen „Twilight“-Saga werden aktuell durch Rechtsanwalt Dr. Bente mit anwaltlichen Schreiben wegen angeblichem illegalem Angebot zum Download in Tauschbörsen im Internet abgemahnt. Interessant ist, daß diesselben Werke erst vor kurzem durch die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte für den Rechtsinhaber – die Tele München Fernseh GmbH abgemahnt wurden.

Uns ist bekannt geworden, daß Rechtsanwalt Dr. Bente derzeit den vorgeblich unrechtmäßigen Download / Upload  der Filme "New Moon - Bis(s) zur Mittagsstunde" und "Twilight - Bis(s) zum Morgengrauen"  für die Rechteinhaberin: Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft im Internet in verschiedenen Tauschbörsen z.B. Filesharing oder P2P - Netzwerke durch eine anwaltliche Abmahnungen verfolgt.

Erst vor kurzem waren dieselben Filme durch die Kanzlei Waldof Rechtsanwälte abgemahnt worden.

In dem Schreiben werden vom Empfänger die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und Ersatz derAnwaltskosten verlangt.

Das Schreiben enthält das Angebot alle Ansprüche durch Zahlung eines Vergleichsbetrages abzugelten.

Empfänger des Schreibens sollten die geltend gemachten Forderungen:

  • Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung und
  • Zahlung des Vergleichsbetrages

nicht einfach erfüllen, sondern sich an einen auf dieses Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Es können im jeweiligen Fall Umstände vorliegen, die eine gänzliche Abwehr der Abmahnung oder eine Verringerung der Forderung möglich machen.

Keinesfalls sollte die Unterlassungserklärung ohne anwaltlichen Rat unterzeichnet werden. Häufig ist die Abmahnung zu weit gefasst und kann die Verpflichtung der Zahlung der Vertragsstrafe nach sich ziehen. Die Prüfung der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt sollte unbedingt erfolgen!

Folgendes sollte beachtet werden:

Was sollten Sie tun / Erste Hilfe bei Abmahnungen:

  • Ignorieren Sie die Abmahnung keinesfalls!

Die Abmahnung durch eine Anwaltskanzlei erfolgt nicht ohne Grund, eine Ihnen zugeordnete IP-Adresse ist dieser durch Ihren Provider mitgeteilt worden - ob die Abmahnung berechtigt ist, muss geklärt werden.

In der Abmahnung ist häufig eine sehr kurze Frist von wenigen Tagen gesetzt. Dies ist nach allgemeiner Ansicht zulässig. Nach Ablauf der Frist droht ein gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren, daß mit weiteren Kosten verbunden sein kann.

  • Kontaktieren Sie nicht selbst die abmahnende Kanzlei!

In aller Regel ist die direkte Kontaktaufnahme fruchtlos. Die Wahrscheinlichkeit, daß Sie mit Ihren möglicherweise berechtigten Einwänden Gehör finden ist eher gering. Im Gegenteil besteht die Möglichkeit, daß Sie im direkten Gespräch Umstände preis geben, die eine Abwehr der Abmahnung erschweren.

  • Beauftragen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt!

Abmahnungen im Urheberrecht und im speziellen bei Filesharing sind mittlerweile eine Spezialmaterie in der viele - teilweise gegensätzliche Gerichtsentscheidungen - ergehen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kennt die aktuelle Rechtslage und kann sie entsprechend sinnvoll beraten.

Die Kanzlei RAe Gravel & Herrmann - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft ist u.a. auf die Abwehr von Abmahnungenspezialisiert. Beide Berufsträger haben im Rahmen Ihres zusätzlichen Masterstudienganges im Medienrecht umfangreiche Spezialkenntnisse im Urheberrecht und Internetrecht erworben und kennen die aktuelle Gesetzeslage und vor allem die aktuelle Rechtsprechung genauestens.

Wir unterstützen Sie gerne!