Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Constantin Film Verleih GmbH – „Step Up 3D“

Abmahnung Filesharing
11.10.2010610 Mal gelesen

Im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH gehen die Münchener Rechtsanwälte Waldorf Frommer gegen illegales Filesharing vor. Derzeit beobachten wir Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke im Internet, wie beispielsweise dem Titel


"Step Up 3D".

Das streitgegenständliche Werk soll über den Internetanschluss der Betroffenen im Rahmen einer Tauschbörse anderen Nutzern ohne Erlaubnis der Constantin Film Verleih GmbH, die über die entsprechenden ausschließlichen Nutzungsrechte verfügen soll, zum Download angeboten worden sein. Darin kann ein Verstoß gegen §§16, 19a UrhG liegen.

Aus dieser Rechtsverletzung machen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend. Zur außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit wird ein pauschaler Vergleichsbetrag von EUR 956 gefordert. Davon umfasst sind Anwaltskosten in Höhe von EUR 506 sowie EUR 450 Schadensersatz. Darüber hinaus wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Ein Entwurf liegt den Abmahnschreiben bei.

Auch wenn die Frist für die Erfüllung der bezeichneten Ansprüche vergleichsweise knapp bemessen ist, sollten diese nicht vorschnell erfüllt werden. Von der Abgabe der Original-Unterlassungserklärung muss aus anwaltlicher Sicht ausdrücklich abgeraten werden. Damit verbunden ist die Anerkennung der vorgeworfenen Rechtsverletzung und der geltend gemachten Ersatzansprüche. Damit handelt es sich faktisch um ein Schuldanerkenntnis. Der Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers kann aber in vielen Fällen auch durch die Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung erfüllt werden, mit der sich Ihre Rechte besser schützen lassen. Unter Umständen lassen sich bei entsprechender Argumentation auch überhöhte Zahlungsforderungen abwehren. Sichern Sie sich in dieser Angelegenheit kompetente anwaltliche Hilfe.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

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