WARNUNG vor E-MAIL: Betreff: Ermittlungsverfahren Urheberrechtsverletzung - Rechtsanwaltskanzlei Auffenberg, Petzold & Witte

Abmahnung
15.08.20112764 Mal gelesen
Uns - www.abmahnberatung.de - liegen aktuell mehrere E-Mails mit folgendem Inhalt vor:

"Betreff: Ermittlungsverfahren Urheberrechtsverletzung


Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Universal Pictures International Germany GmbH an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk
begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen
Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der
§§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um
geschutzte Werke nach
§ 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit
§§ 15,17,19 Abs. 2 pp
UrhG nachweislich strafbar gemacht.
Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige
gegen Sie erstellt.

Aktenzeichen: 347 Js 334/12 Sta Stuttgart

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: XXX.XXX.XXX.XX

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 14

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 047

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen
erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch
unseres Mandanten aussergerichtlich zu lösen.
Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.08.2011 sicher und unkompliziert
mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und
fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de

Nachdem Sie den Ukash oder Paysafecard* Voucher gekauft haben, schicken Sie die 16 oder 19 stellige Voucher Nummer an unsere email Adresse mit der eingabe ihrer Aktenzeichen.

Email: info[at]]apw-anwaelte.info

* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: http://www.paysafecard.com/de

Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen
Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten
dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwaltskanzlei Auffenberg, Petzold & Witte"

  

Diesen Beitrag finden Sie neben weiteren Informationen zu Abmahnungen auch hier.

HINWEIS:
Ich habe heute (Montag, den 15.8.2011) um 12:43 Uhr persönlich mit Rechtsanwalt Stefan Witte telefoniert, welcher mir bestätigte, dass diese E-Mails NICHT von den APW Auffenberg Petzold Witte Rechtsanwälten verschickt werden. Rechtsanwalt Witte erklärte, es sei ihnen selbst erst seit 1,5 Stunden bekannt geworden, dass derartige E-Mails im Umlauf seien. Betroffene hätten angerufen. Man arbeite mit Hochdruck an der Sache.

Update 15.8.2011, 18:03 Uhr:
Rechtsanwalt Stefan Witte teilt mir soeben per E-Mail mit, dass seitens der Kanzlei APW - Rechtsanwälte & Notar Strafanzeige gestellt und die zuständige Staatsanwaltschaft über den vorliegenden Sachverhalt in Kenntnis gesetzt wurde. Die Polizei in Trier und die Staatsanwaltschaft Celle haben nach Auskunft von RA Witte in der Sache bereits Ermittlungen aufgenommen.

Reagieren Sie auf gar keinen Fall auf diese E-Mail!

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