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Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen
(Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG)
Amtliche Abkürzung
FlüAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
2630

Vom 19. Dezember 2013 (GBl. S. 493) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 18. November 2025 (GBl. 2025 Nr. 124)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Allgemeiner Teil
Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich1
Aufnahmeverwaltung2
Aufzunehmende Personen3
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge4
Schutzbedürftige Personen5
Teil 2
Erstaufnahme und vorläufige Unterbringung
Erstaufnahme6
Aufnahme und vorläufige Unterbringung7
Aufenthalt während der vorläufigen Unterbringung8
Dauer der vorläufigen Unterbringung9
Vorläufige Unterbringung von Folgeantragstellern10
Leistungsgewährung11
Flüchtlingssozialarbeit12
Schulbesuch und Sprachvermittlung13
Ausgabenträgerschaft14
Aufwandserstattung15
Datenverarbeitung16
Teil 3
Anschlussunterbringung
Personenkreis17
Unterbringung in den Gemeinden18
Teil 4
Weitere Verordnungsermächtigungen
Verordnungsermächtigungen19
Teil 5
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Pauschalenüberprüfung20
Übergangsregelungen21
Übergangspauschalen22
Anpassung der Wohn- und Schlaffläche in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung23

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Flüchtlingsaufnahme, über die Erstattung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 19. Dezember 2013 (GBl. S. 493)