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Eigenbetriebsgesetz (EigBGes)

Bibliographie

Titel
Eigenbetriebsgesetz (EigBGes)
Amtliche Abkürzung
EigBGes
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
331-6

(GVBl. II 331-6)

In der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl. I S. 154)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
ERSTER TEIL
Verfassung und Verwaltung des Eigenbetriebs
Rechtsgrundlagen für den Eigenbetrieb1
Leitung des Eigenbetriebs2
Vertretung des Eigenbetriebs3
Aufgaben der Betriebsleitung4
Aufgaben der Gemeindevertretung5
Betriebskommission6
Aufgaben der Betriebskommission7
Aufgaben des Gemeindevorstands8
Personalangelegenheiten9
ZWEITER TEIL
Wirtschaftsführung- und Rechnungswesen
Vermögen des Eigenbetriebs10
Maßnahmen zur Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit11
Kassenwirtschaft12
Wirtschaftsjahr13
Leitung des Rechnungswesens14
Wirtschaftsplan15
Erfolgsplan16
Vermögensplan17
Stellenübersicht18
Finanzplanung19
Buchführung und Kostenrechnung20
Zwischenberichte21
Jahresabschluss22
Bilanz23
Gewinn- und Verlustrechnung, Erfolgsübersicht24
Anhang, Anlagennachweis25
(weggefallen)26
Aufstellung, Behandlung und Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts27
DRITTER TEIL
Besondere Vorschriften für die Zusammenfassung von Eigenbetrieben
Zusammenfassung der Versorgungs- und der Verkehrsbetriebe28
Gemeinsamer Jahresabschluss29
VIERTER TEIL
Sonder- und Schlußvorschriften
Wirtschaftliche Unternehmen von Gemeindeverbänden30
Befreiungen31
Durchführungsvorschriften32
Übergangsvorschriften32a
In-Kraft-Treten33
Außer-Kraft-Treten34

Außer Kraft am 1. Januar 2037 durch § 34 des Gesetzes i.d.F. vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24)