Wir hatten u.a schon hier über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Hanse Lager GmbH berichtet.
Nunmehr liegt uns eine weitere aktuelle Abmahnung im Marktsegment Wohntextilien (Bettwäsche) wegen der Angabe in der Widerrufsbelehrung, unfreie Ware werde nicht angenommen, vor.
Bei Annahme eines Gegenstandswertes von 3.000,00 EUR wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Erstattung der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 265,70 EUR gefordert.
Betroffene sollten sich unbedingt beraten lassen und nicht unüberlegt handeln. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung birgt das Risiko, bei späteren Verstößen wegen des Verwirkens der Vertragsstrafe zu Vertragsstrafen in beachtlicher Höhe in Anspruch genommen zu werden.
Beugen Sie dem vor und lassen Sie - sollte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr erforderlich sein - diese von einem erfahrenen Anwalt inhatlich entsprechend abändern.
Gerne beraten wir Sie.
Ansprechpartner in unserer Kanzlei für Abmahnungen der Hanse Lager GmbH ist Rechtsanwalt Leiers, für eine unverbindliche Ersteinschätzung auch erreichbar in Eilfällen außerhalb der Bürokernzeiten mobil unter 0178-6354435 zu den üblichen Mobilfunktarifen.