Das Landgericht Stuttgart erachtet die Abgasregulierung der Mercedes-C-Klasse als unzulässig und bejaht Ansprüche von Käufern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
Der BGH hat sich erstmals zum Abgasskandal geäußert. In einem Hinweisbeschluss teilt er mit, dass die Manipulation von Fahrzeugen mit Abschalteinrichtungen als Sachmangel zu werten sind.