Endgültige Ausfälle bei Forderungen vom Finanzamt als Verluste bei Einkünften aus Kapitalvermögen anzuerkennen. BFH-Entscheidung aus Sicht von ARES Rechtsanwälte auch auf Anleihen anwendbar.
Mit Urteil vom 19. Dezember 2017 (Az. XI ZR 152/17) hat der BGH über den Umfang der Aufklärungspflicht einer Bank bei der Beratung bezogen auf ein CHF-Fremdwährungsdarlehen entschieden.
Mit Urteil vom 10. Oktober 2017- Az. XI ZR 455/16 hat der Bundesgerichtshof einen weiteren Fehler in vielen Widerrufsbelehrungen aus Darlehensverträgen, die vor dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden, bestätigt.
In einem von der Kanzlei ARES Rechtsanwälte geführten Verfahren gegen die Wartburg-Sparkasse wegen des Widerrufs eines Darlehensvertrages aus dem Jahre 2011 konnte ein für die Darlehensnehmer finanzieller Erfolg ohne gerichtliche Hilfe erzielt werden.