Nach Auffassung des OLG Düsseldorf ist es bei Facebook nicht ausreichend, das Impressum bzw. die entsprechende Verlinkung erst unter dem "Info"-Reiter vorzuhalten (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.08.2013; Az. I-20 U 75/13).
Nach Auffassung des LAG Nürnberg muss der betroffene Arbeitnehmer Ansprüche wegen Mobbings zeitnah geltend machen, ansonsten tritt Verwirkung ein (vgl. LAG Nürnberg, Urt. v. 25.07.2013, Az.: 5 Sa 525/11).
Werbeaussagen über die Sicherheit und Langzeitfolgen von E-Zigaretten sind irreführend, da es noch keine aussagekräftigen Untersuchungen hierzu gibt (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 22.10.2013; Az. 4 U 91/13).