Seit Mitte letzter Woche liegen uns massenhaft Abmahnungen der Kanzlei Urmann + Kollegen im Auftrag der Schweizer Firma The Archive AG vor. Das Besondere: Die Abmahnung richtet sich erstmals gegen das sog. Streaming.
Wer auf der Autobahn bei Dunkelheit mit 200 km/h unterwegs ist, trägt nach Auffassung des OLG Koblenz auch bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß des Unfallgegners Mitschuld an einem Unfall (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 14.10.2013, Az. 12 U 313/13).
Nach Ansicht des AG Hamburg konnte der Anschlussinhaber die tatsächliche Vermutung einer Täterschaft dadurch entkräften, dass seine Ehefrau den Anschluss gleichberechtigt mitgenutzt hat (vgl. AG Hamburg, Urt. v. 30.10.2013; Az. 31c C 20/13).
Nach Auffassung des AG Kiel ist ein zwischen Herstellern und autorisierten Händlern vereinbartes Vertriebsverbot für den Verkauf über Amazon oder eBay kartellrechtswidrig (vgl. LG Kiel, Urt. v. 08.11.2013; Az. 14 O 44/13).
In einem Hinweisbeschluss reduziert das AG Hamburg die Anwaltskosten in einem Filesharing-Verfahren auf ca. EUR 150,00 (vgl. AG Hamburg, Hinweisbeschl. v. 24.07.2013; 31a C 109/13).