Zur Abmahnung der Kanzlei U+C wegen Streaming von Pornofilmen

Zur Abmahnung der Kanzlei U+C wegen Streaming von Pornofilmen
15.12.2013926 Mal gelesen
Seit Mitte letzter Woche liegen uns massenhaft Abmahnungen der Kanzlei Urmann + Kollegen im Auftrag der Schweizer Firma The Archive AG vor. Das Besondere: Die Abmahnung richtet sich erstmals gegen das sog. Streaming.

Was den Mandanten vorgeworfen wird

Konkret wird den Mandanten vorgeworfen, sich Pornofilme über eine Unterseite des Portals www.redtube.com angeschaut und dadurch eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Die Kanzlei U C verlangt von den Adressaten,

- eine Unterlassungserklärung abzugeben und
- Schadensersatz in Höhe von EUR 250,00 zu zahlen.

Teils haben unsere Mandanten zeitgleich mehrere Abmahnungen erhalten.

Derzeit wird folgendes Videomaterial abgemahnt:

- Hot Stories
- Glamour Show Girls
- Miriam´s Adventures
- Dream Trip
- Amanda´s secrets

Was Sie tun sollten

Sie sind wegen Streamings abgemahnt worden? Dann empfehlen wir Ihnen,

- Ruhe zu bewahren,
- die Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen,
- keine Zahlung vorzunehmen und
- anwaltlichen Rat einzuholen.

Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren. Die Abmahnungen dürften nach derzeitiger Rechtslage unbegründet, wenn nicht sogar unwirksam sein. Es ist bereits fraglich, wie die Abmahner die IP-Adressen auf legalem Weg ermitteln konnten. In jedem Fall sind einige Rechtsprobleme zu überwinden, die aktuell kontrovers diskutiert werden. Wir haben einige aktuelle Links zu den Verfahren gesammelt.

Fakt ist aber auch, dass derzeit noch keine Rechtsprechung zum Streaming existiert. Nach der Pressemitteilung des LG Köln existieren Spruchkammern, die eine Urheberrechtsverletzung bejahen. Daher sollten Sie die Gegenseite nicht unterschätzen und die Abmahnung ignorieren. Es handelt sich keinesfalls um bloße "Abzocke".

Unterzeichnen Sie auf gar keinen Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung. Nehmen Sie auch keine Zahlung vor, ohne vorher anwaltlich beraten worden zu sein.

Es bleibt abzuwarten, wie die Rechtsprechung die Streaming-Abmahnungen bewertet. Sollte sich die Rechtsauffassung der Kanzlei U C wider Erwarten durchsetzen, dürften sich erhebliche Probleme für Youtube & Co. auftun.

Vorsicht vor falschen Abmahnungen per E-Mail

Aus aktuellem Anlass warnen wir dringend vor falschen U C-Abmahnungen wegen Streamings, die derzeit massenhaft im Umlauf sind. Hierbei handelt es sich ausschließlich um FAKE-E-Mails mit Schadensoftware im Anhang.

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