OLG Koblenz: Mitschuld an Unfall bei Tempo 200 auf der Autobahn

OLG Koblenz: Mitschuld an Unfall bei Tempo 200 auf der Autobahn
28.11.2013370 Mal gelesen
Wer auf der Autobahn bei Dunkelheit mit 200 km/h unterwegs ist, trägt nach Auffassung des OLG Koblenz auch bei einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß des Unfallgegners Mitschuld an einem Unfall (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 14.10.2013, Az. 12 U 313/13).

Das Gericht hatte in zweiter Instanz über die Schadensersatzklage eines Kfz-Halters wegen eines Unfalls zu entscheiden, der sich in Höhe einer Auffahrt auf der Autobahn A 60 ereignet hatte. Der Sohn des Kfz-Halters hatte das Fahrzeug des Klägers nach einem Überholvorgang auf der Einfädelspur unmittelbar auf die Überholspur gesteuert und hierbei das Fahrzeug des Unfallgegners übersehen, der mit Tempo 200 auf der Überholspur unterwegs war. Es kam zur Kollision der Fahrzeuge. Das OLG Koblenz erkannte auf eine 40%ige Mitschuld des Unfallgegners.

Bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit habe der Unfall bereits durch eine mittelstarke Bremsung vermieden werden können. Der Unfallgegner habe sich somit nicht wie ein "Ideal-Fahrer" verhalten. Den Unfallgegner treffe daher bei Abwägung der Verursachungsbeiträge trotz des unstreitigen Fehlverhaltens des Sohnes eine erhebliche Mithaftung für den Unfall.

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