Während das Gesetz im Fall des Versandhandelskaufs per Katalog, Brief, Telefon, E-Mail oder Internet besondere rechtliche Widerrufsregelungen vorsieht, kennt es kein Umtauschrecht für Käufe in Ladengeschäften. Allerdings gewähren viele Unternehmen aus Kulanzgründen ein besonderes vertragliches Umtauschrecht, z.B. gegen Vorlage des Kassenbons. Hier sollte sich der Käufer im Zweifel immer erkundigen, ob und innerhalb welcher Frist ein Umtausch möglich ist. Anders liegt der Fall freilich, wenn die Ware mängelbehaftet sein sollte. Dann kann der Käufer nach der gesetzlichen Regelung Nacherfüllung verlangen.
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