Die Eigenbedarfskündigung ist der praktisch häufigste Fall der ordentlichen Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses. Der nachfolgende Beitrag skizziert die Voraussetzungen einer solcher Kündigung.
Seit dem 09.10.2013 sind durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken erfolgten Änderungen des Urhebergesetzes in Kraft getreten, das u.a. die Beseitigung von Misständen urheberrechtlicher Massenabmahnungen zum Ziel hatte.
Nach Auffassung des BGH muss der Vermieter nicht dulden, dass der Mieter eine in neutralen Farben übernommene Wohnung mit farbigem Anstrich in kräftigen Farben versieht und in diesem Zustand an den Vermieter zurückgibt (vgl. BGH, Urt. v. 06.11.2013; Az. VIII ZR 416/12).
Nach Auffassung des BGH muss ein Werbeprospekt zwingend die Rechtsform des werbenden Unternehmens enthalten (vgl. BGH, Urt. v. 18.04.013; Az. I ZR 180/12).
Fordert der Auftraggeber den Bewerber auf, einen Vorstellungstermin wahrzunehmen, hat er dem Bewerber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung grundsätzlich alle erforderlichen Aufwendungen zu erstatten.