OLG Hamm zur irreführenden Werbung von E-Zigaretten

OLG Hamm zur irreführenden Werbung von E-Zigaretten
10.11.20131961 Mal gelesen
Werbeaussagen über die Sicherheit und Langzeitfolgen von E-Zigaretten sind irreführend, da es noch keine aussagekräftigen Untersuchungen hierzu gibt (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 22.10.2013; Az. 4 U 91/13).

Streitgegenstand war die Internetwerbung eines Vertriebs von E-Zigaretten und Liquids im Internet. U.a. wurde die E-Zigarette damit beworben, dass sie "mindestens 1.000mal weniger schädlich als eine Tabakzigarette" sei und als einzigen Schadstoff Nikotin enthalte. Das OLG Hamm hält diese Aussage für irreführend. Es gebe noch keine aussagekräftigen Untersuchungen zu Sicherheit und Langzeitfolgen von E-Zigaretten. Zudem sehe es das beim Konsum mitaufgenommene Propylenglycol nicht als vollkommen unbedenklich an.

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