Wenn Familienangehörige, Verwandte, Nachbarn oder Kollegen beim privaten Hausbau mit anpacken, sind sie als Helfer des Bauherrn automatisch wie "echte" Arbeitnehmer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert.
Aufgrund von Krankheit, Unfall oder einer Behinderung sind Sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in der Lage, einer Arbeit nachzugehen. Um Ihren Lebensunterhalt zu sichern, haben Sie Ihre Erwerbsminderungsrente beantragt – doch Ihr Antrag wurde abgelehnt.
Was tun?
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 14.12.2010 einen Jugendhilfeträger verpflichtet, einem neunjährigen Schüler einen Schulhelfer (auch Schulbegleiter oder Intetrationshelfer genannt) zu bewilligen. Aus zwei Gründen ist diese Entscheidung besonders interessant:
Das Verwaltungsgericht Kassel hat in einem Beschluss vom 21.01.2011 die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Zuweisung einer Tätigkeit als "Referent Managementsupport" bei der VCS GmbH in Frankfurt/Main wiederhergestellt und die Zuweisung der abstrakten Tätigkeit eines "Referenten" sowie die konkrete Tätigkeit eines "Referenten Managementsupport" als nicht amtsangemessen bezeichnet.