Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat in einem Beschluss vom 22.02.2011 entschieden, dass eine Tätigkeit als "Referent Managementsupport" nicht amtsangemessen ist.
Wenn ein Student bei Antragstellung vorhandenes Vermögen nicht oder nicht vollständig angibt, wird BAföG in aller Regel zurückgefordert. Dies gilt nicht, wenn die falschen Angaben im Antrag über die Höhe des Vermögens nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Scharfe Auseinandersetzung um die Besetzung der Stelle eines Abteilungsleiters in einem Landesministerium. Seit 2008 versucht die Landesregierung Sachsen-Anhalt, die Stelle eines Abteilungsleiters mit einem genehmen Beamten zu besetzen. Bislang ohne Erfolg.
Entzündlich-rheumatische Erkrankungen beeinflussen den GdB. Schon bei geringen Auswirkungen (leichtgradige Beschwerden, je nach Art und Umfang des Gelenkbefalls, geringe Krankheitsaktivität) kann der Einzel-GdB 20–40 betragen und ist im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen