Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat in einem Urteil vom 19.03.2009 (3 A 63/08) zu der Frage Stellung genommen, welcher Kostenträger für die Hilfe zuständig ist, wenn bei dem hilfesuchenden Kind oder jungen Erwachsenen sowohl eine seelische als auch eine geistige Behinderung vorliegt.
Kurierfahrer werden häufig als Subunternehmer beschäftigt. Man will Sozialversicherungsbeiträge sparen. Dies führt vielfach zu Scheinselbständigkeit. Pauschale Beurteilungen sind aber falsch. Jeder Fall ist anders. Die Behörden müssen sorgfältig prüfen.
Das Verfahren nach § 35a SGB VIII zählt mit zu den undurchsichtigsten Bereichen des Sozialrechts. Vielleicht gibt es gar kein anderes Rechtsgebiet, in dem mehr Anträge abgelehnt werden, obwohl ein Hilfebedarf des Kindes oder Jugendlichen klar auf der Hand liegt.
Nach den Entscheidungen des BAG zum sog. Equal Pay kündigen die Spitzenorganisationen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger ab Juli 2011 Betriebsprüfungen und ggf. Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen an.