Das VG Lüneburg hat durch Urteil vom 11.05.2011 die Entscheidung über das endgültige Nichtbestehen einer Wiederholungsprüfung aufgehoben, weil der Grundsatz der Chancengleichheit nicht beachtet wurde.
Wenn sich leichte Gesundheitsstörungen, die nur einen GdS von 10 oder 20 bedingen, auf andere Behinderungen verstärkend auswirken, sind sie erhöhend zu berücksichtigen.
Die Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherungsträger vertreten diese Auffassung. In einer Pressemitteilung vom 18.03.2011 kündigen sie an, ab Juli 2011 zur Kontrolle Betriebsprüfungen durchzuführen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten!
Erneut hat das Verwaltungsgericht Minden die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen Zuweisungsbescheid wiederhergestellt. In einem Beschluss vom 05.02.2011 entschied das Gericht, dass kein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung bestehe.
Anträge auf Bewilligung eines Schulhelfers (auch Intergrationshelfer oder Einzelfallhelfer genannt) werden oft mit der Begründung abgelehnt, dass der Besuch der Förderschule vorrangig sei. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat hierzu in einem Beschluss vom 13.10.2008 Stellung genommen.