Beamte der Deutschen Telekom AG - Zuweisungen - Referent Managementsupport ist nicht amtsangemessen

Arbeit Betrieb
27.03.2011790 Mal gelesen
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat in einem Beschluss vom 22.02.2011 entschieden, dass eine Tätigkeit als "Referent Managementsupport" nicht amtsangemessen ist.

Schon der Bezeichnung "Referent" lasse sich nicht entnehmen, dass die Tätigkeit dem Amt der Besoldungsgruppe A11 entspricht. Schon der Bezeichnung "Referent" lasse sich nicht entnehmen, dass die Tätigkeit dem Amt der Besoldungsgruppe A11 entspricht. Die Telekom hatte gegenüber dem Gericht selbst eingeräumt, dass sich dieser Aufgabenkreis auf die Besoldungsgruppe A9 bis A13 beziehe. Dies hielt das OVG für rechtswidrig.

OVG Hamburg - 22.02.2011 - 1 Bs 280/10

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