Beamte der Deutschen Telekom AG - Zuweisungen - Sachbearbeiter Backoffice nicht amtsangemessen

Arbeit Betrieb
27.03.20111561 Mal gelesen
Auch die Tätigkeit eines "Sachbearbeiters Backoffice" ist nach Auffassung des Hamburgischen OVG's nicht amtsangemessen.

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat in einem Beschluss vom 02.03.2011 entschieden, dass eine Tätigkeit als "Sachbearbeiter Backoffice" nicht amtsangemessen ist. Das OVG beanstandete, dass die Telekom diese Tätigkeit den Besoldungsgruppen A6 bis A9 zugeordenet hatte. Daraus lasse sich nicht entnehmen, dass dem Beamten eine Tätigkeit übertragen worden sei, die dem abstrakt-funktionellen Amt der Besoldungsgruppe A8 entspreche.

OVG Hamburg - 02.03.2011 - 1 Bs 14/11

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