Einen schier unglaublichen Fall berichtet die Zeitung „Die Welt“ am 27.12.2013. In einer gut besuchten Bar, die auch Konzerte veranstaltet, soll ein Wirt der Schwarzarbeit bezichtigt worden sein, weil Gäste während eines Konzerts ihre Gläser selbst zur Theke zurückbrachten.
In den letzten Wochen machten Meldungen über unzulässige Werkverträge die Runde. In der Presse ging es hauptsächlich um arbeitsrechtliche Fragen und Lohndumping. Prominente Beispiele waren Daimler und die Meyer-Werft in Papenburg. Das Thema hat aber auch einen sozialversicherungsrechtlichen Aspekt.
Im Fokus der Sozialversicherungsträger und auch der Schwarzarbeitskontrolle der Hauptzollämter stehen schon seit längerem selbstständige Kraftfahrer, die keine eigenen sozialversicherungspflichtigen Angestellten beschäftigen. Betroffen sind einige Branchen, u.a. auch Menü-Bringdienste.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat ein Urteil des VG Kassel bestätigt, wonach die Deutsche Telekom AG verpflichtet ist, über die Besetzung einer Beförderungsplanstelle A13_VZ T neu zu entscheiden. Der Antrag der Telekom auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt.