In Rentenverfahren kommt es entscheidend auf das gesundheitliche Restleistungsvermögen an. Der Erfolg steht und fällt deshalb in der Regel mit dem Ergebnis der medizinischen Begutachtung. Dies verlangt eine kritische und unabhängige Würdigung aller ärztlichen Feststellungen und Schlussfolgerungen.
Für Solo-Selbstständige/Alleinunternehmer besteht in einigen Branchen die Gefahr der Scheinselbstständigkeit. Auftraggeber riskieren, nachträglich zu Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen zu werden. Eine Gewerbeanmeldung garantiert keinen Schutz. Risikoträchtig ist z.B. die Gebäudereinigung.
Die medizinische Begutachtung von Fibromyalgiepatienten führt aus Sicht der Rentenantragsteller oft zu enttäuschenden Ergebnissen, weil die Gutachter häufig nur „durch die Brille“ ihres eigenen Fachgebietes blicken.
Fibromyalgiepatienten kämpfen oft einen verzweifelten Kampf. Sie haben oft das Gefühl, dass die mit dieser Krankheit einhergehenden Beschwerden von den Versicherungsträgern und manchmal sogar von Ärzten heruntergespielt und abgewertet werden.
Die einen wollen keinen Chef über sich, andere der Arbeitslosigkeit entkommen, kostenbewusste Betriebe verlagern Tätigkeiten auf freie Mitarbeiter. Die Existenzgründungszuschüsse der Hartz-Reformen und die teilweise Aufhebung des Meisterzwangs haben den Trend zur Selbstständigkeit verstärkt.