Beamtenrecht - Telekom - Beförderungsrunde 2011 - VGH Kassel bestätigt Verpflichtung der Telekom zu neuer Auswahlentscheidung

Staat und Verwaltung
06.11.2013739 Mal gelesen
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat ein Urteil des VG Kassel bestätigt, wonach die Deutsche Telekom AG verpflichtet ist, über die Besetzung einer Beförderungsplanstelle A13_VZ T neu zu entscheiden. Der Antrag der Telekom auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht Kassel hatte im Urteil vom 17.01.2013 festgestellt, dass  die DTAG durch Aushändigung der Ernennungsurkunden an die Konkurrenten die Möglichkeit, effektiven Rechtsschutz im Eilverfahren zu erlangen, vernichtet habe. Der Dienstherr dürfe diesen Anspruch nicht dadurch umgehen, dass er die Auswahl vollziehe und gleichzeitig "Reservestellen" vorhalte. Zum anderen sei auch die Auswahl selbst rechtswidrig. Schon das Beurteilungsformular sei nicht transparent und nachvollziehbar. 

Darüber hinaus sei die Auswahlentscheidung aber auch deshalb fehlerhaft, weil das allgemeine Dienstalter als Auswahlkriterium herangezogen wurde. Dies sei ein "leistungsfernes" Kriterium. Die Heranziehung solcher "leistungsferner" Kriterien sei immer dann rechtswidrig, wenn sich neben den aktuellen dienstlichen Beurteilungen weitere Auswahlkriterien finden lassen, die eine Auswahl unter Leistungsgesichtspunkten ermöglichen.

Den Bericht über diese Entscheidung finden Sie hier

Der VGH führt in der Beschwerdeentscheidung u.a. aus, dass die DTAG verpflichet sei, anhand der Einzelbewertungen in einer aktuellen dienstlichen Beurteilung eine differenzierende Prognose über die künftige Bewährung in einem Beförderungsamt vorzunehmen.

VGH Kassel - Beschluss vom 28.10.2013 - 1 A 813/13 Z

Das Urteil des VG Kassel ist jetzt rechtskräftig.

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