Der Anspruch auf Krankengeld entsteht erst von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt. Krankengeldbezieher müssen daher bei länger andauernder Erkrankung Acht geben, dass sie ihrer Krankenkasse die erforderlichen AU-Bescheinigungen lückenlos vorlegen.
In den vergangenen Monaten tauchten wiederholt Fälle auf, in denen Betriebsprüfdienste der Rentenversicherungsträger auf Strafermittlungen der Hauptzollämter zurückgreifen und hohe Beitragssummen fordern, ohne zuvor eine eigene ordnungsgemäße Betriebsprüfung durchzuführen.
Freie Mitarbeit ist ein ständiges Risiko. Viele Branchen werden gezielt auf Scheinselbstständigkeit kontrolliert. Weithin unbekannt ist allerdings, dass bestimmte Berufsgruppen auch in der Form der Selbstständigkeit zumindest der Rentenversicherungspflicht unterliegen.
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30.05.2013 (2 C 68.11) ist die Entscheidung über die Dienstunfähigkeit eines Beamten anhand von ärztlichen Gutachten in der Regel sowohl in tatsächlicher Hinsicht als auch rechtlich schwierig.
Selbstständig tätige Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, sind in der gesetzlichen RV versicherungspflichtig. Voraussetzung ist allerdings, dass sie tatsächlich „tätig“ sind.