Beamtenrecht – Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit – Abhilfe im Widerspruchsverfahren aufgrund medizinisch begründeter Einwendungen

Staat und Verwaltung
08.05.20141439 Mal gelesen
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30.05.2013 (2 C 68.11) ist die Entscheidung über die Dienstunfähigkeit eines Beamten anhand von ärztlichen Gutachten in der Regel sowohl in tatsächlicher Hinsicht als auch rechtlich schwierig.

Bundesverwaltungsgericht - Urteil vom 30.05.2013 (2 C 68.11)

Deshalb muss der Dienstherrr der Beamten auch vor der Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand anhören.

vgl.: Beamtenrecht - Nichteinhaltung der Anhörungsfrist

Der Dienstherr muss sich mit den medizinisch begründeten Einwendungen des Beamten auseinandersetzen und diese bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Dies kann auch im Widerspruchsverfahren geschehen, wie folgendes Beispiel zeigt, in dem der Dienstherr nach Eingang des Widerspruchs die medizinischen Voraussetzungen neu überprüft und daraufhin einen Abhilfebescheid erlassen hat:

Weitere Informationen zum Zurruhesetzungsverfahren bei Dienstunfähigkeit finden Sie auf unserer Website:

Dienstunfähigkeit - Zurruhesetzungsverfahren

Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

Dieser Beitrag dient zur allgemeinen Information und entspricht dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Eine individuelle Beratung wird dadurch nicht ersetzt. Jeder einzelne Fall erfordert fachbezogenen Rat unter Berücksichtigung seiner konkreten Umstände. Ohne detaillierte Beratung kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers.

rkb-recht.de
Rechtsanwalt Peter Koch
Hohenzollernstraße 25
30161 Hannover
Tel.: 0511/27 900 182
Fax: 0511/27 900 183
www.rkb-recht.de
koch@rkb-recht.de