Die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit kann eine einschneidende Maßnahme sein, insbesondere wenn sie gegen den Willen des Beamten erfolgen soll.
Regelmäßig taucht die Frage auf, ob erkrankte Beamte einen Rechtsanspruch auf Wiedereingliederung haben. Diese Frage ist nicht unberechtigt. Denn beamtenrechtlich ist ein solcher Rechtsanspruch nicht explizit geregelt.
Ein Jugendhilfeträger darf Therapeuten für Legasthenie- und Dyskalkulietherapie nicht allein deshalb von seiner Anbieterliste streichen, weil diese nicht bereit sind, die in einer angebotenen Leistungs-, Entgelt und Qualitätsvereinbarung vorgesehenen Entgelte zu akzeptieren.
Die Beitragsbelastung eines freiwillig Versicherten muss seine gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigen. Der Versicherte ist nachweispflichtig. In der Praxis kommt es oftmals zu Nachforderungen, weil der Einkommensnachweis nicht rechtzeitig geführt wird.