Die Beauftragung von Subunternehmern (Honorarkräften, freien Mitarbeitern etc.), die keine eigenen Mitarbeiter beschäftigen (sog. Solo-Selbstständige) wird zu einem unkalkulierbaren Risiko. Es besteht die Gefahr der Scheinselbstständigkeit.
Die Deutsche Telekom AG schaltet in DU-Verfahren in der Regel anstelle von Amtsärzten private Gutachter des BAD ein. Deren Eignung im DU-Verfahren ist umstritten. Das OVG Nordrhein-Westfalen hat sich dazu in einem Beschluss vom 04.09.2014 geäußert.
Die Bewilligung einer Legasthenietherapie als Leistung der Eingliederungshilfe ist an enge Voraussetzungen geknüpft, die häufig missverstanden werden. U.a. muss die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt sein. Was hat es (speziell im Zusammenhang mit Legasthenie) damit auf sich?
So hartnäckig die Sozialversicherungsträger die Beitragszahlung der Arbeitgeber überwachen und mitunter hohe Nachforderungen stellen, so zurückhaltend können sie sein, wenn Versicherte Leistungen in Anspruch nehmen wollen. Das trifft oft im Betrieb beschäftigte Familienangehörige.
Der Einsatz von freien Mitarbeitern wird zunehmend riskant. Die Sozialversicherungsträger erkennen freie Mitarbeiter immer seltener an und stellen abhängige und damit beitragspflichtige Beschäftigung fest. Dies kann zu hohen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen.