Bei der Entscheidung über eine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit muss der Dienstherr ärztliche Befunde und Schlussfolgerungen inhaltlich nachvollziehen und sich auf dieser Basis ein eigenes Urteil bilden. Der Arzt hat nicht die Entscheidungsverantwortung für das gesundheitliche Eignungsurteil.
Das VG Göttingen hat in einem Urteil vom 21.04.2015 einen Rückforderungsbescheid aufgehoben, durch den das Bundesverwaltungsamt eine überzahlte Polizeizulage in Höhe von 19.518,73 EUR zurückgefordert hatte.
Das VG Göttingen hat mit Beschluss vom 20.04.2015 der Telekom untersagt, eine Planstelle der Besoldungsgruppe A9_VZ+Z zu besetzen, weil die dienstliche Beurteilung des Antragstellers rechtsfehlerhaft ist.
„Wenn die Kasse entscheidet, wann Sie gesund sind“ Mit dieser Schlagzeile berichtet die Zeitung „Die Welt“ darüber, dass Krankenkassen willkürlich Krankengeld einstellen, weil Versicherte angeblich wieder arbeitsfähig sind. Die Versicherten wurden einem Gutachter jedoch gar nicht vorgestellt.
Das Schwarzarbeitsgesetz verpflichtet Zollbehörden und Rentenversicherungsträger räger zur Zusammenarbeit. Bei den Hauptzollämtern ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zuständig. Die Rentenversicherungsträger leisten Unterstützung. Ein Prüfschwerpunkt ist Scheinselbstständigkeit.