Wer schon einmal geschieden wurde und dann neu geheiratet hat, kann wieder die Steuerklasse III in Anspruch nehmen, die zu einem relativ hohen Netto-Einkommen führt, sein neuer Ehegatte wird dann nach Steuerklasse V versteuert.
Da der Ex-Ehegatte aber häufig noch Unterhalt beansprucht, und es dafür auf das aktuelle Netto-Einkommen des Neu-Verheirateten ankommt, gibt es häufig Streit darüber, wie dieses Netto-Einkommen zu berechnen ist.