Arbeitsrecht: Kündigung erhalten? - jetzt läuft die Zeit!

Arbeit Betrieb
28.05.20093711 Mal gelesen

Wer von seinem Arbeitgeber die Kündigung erhalten hat, ist häufig erst einmal tief getroffen. Bei vielen setzt dann das Nachdenken ein - wieso gerade ich, habe ich was falsch gemacht, war ich nicht gut genug? Einige trösten sich dann mit dem Gedanken, daß man schon was Neues finden wird, obwohl eigentlich jeder weiß, wie schwierig das heutzutage ist.

Einige beginnen sogleich damit, Bewerbungen zu schreiben, oder sie gehen erst einmal zum Arbeitsamt, um Arbeitslosengeld zu beantragen bzw. um sich dort beraten zu lassen. All dies ist sinnvoll, und was die Meldung beim Arbeitsamt betrifft, auch gesetzlich vorgeschrieben, versäumt man es, droht ein Abzug beim Arbeitslosengeld.

In der ganzen Hektik wird leider häufig vergessen, rechtzeitig darüber nachzudenken, ob das mit der Kündigung denn auch wirklich alles so richtig ist, ob tatsächlich ein Kündigungsgrund vorlag, ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde usw. Viele Arbeitnehmer laufen Gefahr, ihren Kündigungsschutz, den sie nach dem Gesetz haben, zu verlieren, nur weil sie zu lange gewartet haben:

Wer in einem Betrieb beschäftigt war, der mehr als fünf Mitarbeiter hat, könnte einen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz haben, einem Gesetz, das für die allermeisten Arbeitnehmer gilt. Nach diesem Gesetz ist eine Kündigung nicht in jedem Fall möglich, sondern nur, wenn der Arbeitgeber einen schwerwiegenden Grund vorweisen kann.

Ob es einen solchen Kündigungsgrund gibt, ist vor dem Arbeitsgericht zu klären. Der Arbeitnehmer muß dazu eine sogenannte Kündigungsschutzklage erheben. Eine solche Klage ist aber nur innerhalb einer bestimmten Frist möglich: die Klage muß spätestens drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens beim Gericht eingegangen sein. Hat der Arbeitnehmer diese Frist verstreichen lassen, wird es sehr schwierig, den Arbeitsplatz zu retten, eine verspätete Klage wird nur in Ausnahmefällen zugelassen.

Aber auch wenn die Frist abgelaufen ist, kann eine Klage noch sinnvoll sein. Nämlich immer dann, wenn der Arbeitgeber die Kündigungsfrist nicht eingehalten hat. Der Arbeitgeber kann nämlich in der Regel nicht von heute auf morgen kündigen, teilweise beträgt die Kündigungsfrist mehrere Monate - ein Zeitraum, in dem das Arbeitsverhältnis weiter besteht und man Anspruch auf Lohn hat.

Eine Klage, mit der man geklärt haben will, daß das Arbeitsverhältnis erst am soundsovielten endet, ist auch dann noch möglich, wenn die Frist für die Kündigungsschutzklage schon abgelaufen ist, das hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich noch einmal betont.

Da die Berechnung der Fristen nicht immer ganz einfach ist, und man oft nicht weiß, ob der Kündigungsgrund, den der Arbeitgeber behauptet, wirklich ausreicht, sollte man sich bei jeder Kündigung durch einen Anwalt beraten lassen. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, hat über diese meist auch Arbeitsrechtsschutz, notfalls kann man auch Prozeßkostenhilfe in Anspruch nehmen.

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