(10.02.2017)
Wie das Oberlandesgericht Hamm mit seiner am 02.02.2017 veröffentlichten Entscheidung (Aktenzeichen 26 U 111/15) entschied, hat ein Krankenhaus in Wickede ein Schmerzensgeld von 400.000,00 EUR an eine Patientin zu zahlen, die auf Grund einer nicht indizierten und nicht fachgerecht ausgeführten Operation an der Halswirbelsäule querschnittsgelähmt ist.
Bei Patienten, die unter einem Schlafapnoe-Syndrom leiden, wird immer häufiger die Behandlung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene empfohlen. Durch diese Schiene werden Unterkiefer und Zunge nach vorne geschoben und der Biss geöffnet.