(20.04.2016)
Am 14.04.2016 hat der deutsche Bundestag ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen beschlossen. Neu eingefügt in das Strafgesetzbuch werden die Tatbestände §§ 299 a und 299 b StGB.
Das Verwaltungsgericht ( Ansbach AN 4 K 13.061634) hat sich als erstes Gericht mit der Rechtmäßigkeit des Einsatzes sog. Dashcams in Kraftfahrzeugen auseinandergesetzt.
In vielen Medien wird über die Beendigung des Strafprozesses- Einstellung des Verfahrens gem. § 153a StPO - gegen den Formel 1 Chef Ecclestone berichtet. Öffentliche Kritik bemängelt vor allem, dass sich hier ein „Reicher“ freigekauft habe.