Wie wird es nach dem Insolvenzantrag für die PROKON Genussrechte-Anleger weitergehen? Diese Frage und die hiermit zusammenhängenden Rechtsprobleme beschäftigen die Öffentlichkeit und die Anleger. Interessengemeinschaft für Anleger von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Einen Kredit vorzeitig zu beenden kann teuer werden, wenn eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist. Für Betroffene stellt sich die Frage, ob sie zahlen müssen oder ob sie sich auch wehren können.
Nach dem Insolvenzantrag der PROKON Regenerative Energien GmbH werden die betroffenen Genussrechte-Anleger mit neuen, möglichen Szenarien, wie es weitergehen könnte, konfrontiert. Interessengemeinschaft für Anleger.
Die erste Aufregung nach dem Insolvenzantrag der PROKON Regenerative Energien GmbH ist verflogen. Das Verfahren wird für die PROKON Genussrechte-Anleger aber weiter spannend bleiben. Betroffene Anleger können sich Interessengemeinschaft anschließen.