Der Bundesgerichtshof entschied, dass Lebens- und Rentenversicherungsverträge auch nach dem Ablauf einer gesetzlich vorgesehenen Höchstfrist noch erfolgreich widerrufen werden können. Auch wenn der Vertrag bereits gekündigt wurde.
Im PROKON-Insolvenzverfahren stehen zwei wichtige Etappen des Verfahrens bevor: Die Gläubigerversammlung und die Anmeldung der Forderungen. Was bedeutet dies konkret für die betroffenen Anleger? Wie und wann können und müssen sie sich in das Insolvenzverfahren einbringen?
Der Dachfonds SEB Optimix Substanz teilt das Schicksal nicht weniger offener Fonds: Schließung und Auflösung. Für Anleger, die sich hiermit noch nicht abgefunden haben, können zwei neue Urteile des Bundesgerichtshofs Interessantes bieten.
Das PROKON-Insolvenzverfahren steht erst am Anfang und es stehen noch entscheidende Weichenstellungen aus. Bei der kommenden Gläubigerversammlung sollen wichtige Entscheidungen getroffen werden, die wesentlichen Einfluss auf das weitere Verfahren haben.
Anteilsaussetzungen beschäftigten bereits die Anleger nicht weniger offener Fonds - auch die Anleger des Dachfonds Stratego Grund waren bereits hiervon betroffen. Nun hat der BGH entschieden, dass Berater schon in der Anlageberatung hierüber aufklären mussten. Können sich Anleger noch wehren?