Was können Anleger der Dachfonds Stratego Grund fordern, wenn sie von der Schließung überrascht wurden?

Was können Anleger der Dachfonds Stratego Grund fordern, wenn sie von der Schließung überrascht wurden?
28.05.2014240 Mal gelesen
Anteilsaussetzungen beschäftigten bereits die Anleger nicht weniger offener Fonds - auch die Anleger des Dachfonds Stratego Grund waren bereits hiervon betroffen. Nun hat der BGH entschieden, dass Berater schon in der Anlageberatung hierüber aufklären mussten. Können sich Anleger noch wehren?

Offen Fonds sind - entgegen ihrem Namen - nicht immer offen. Diese Erfahrung mussten auch die Anleger des LBB Invest-Fonds Stratego Grund machen. Und sie sind allein mit dieser Erfahrung. Eine Krise suchte die Branche der offenen Immobilienfonds heim und zog eine Welle von Anteilsaussetzungen nach sich. Dies wirkte sich auch auf Dachfonds aus, die sich auf offene Immoblilienfonds spezialisiert hatten und im Zuge der Krise ebenfalls die Anteilsrücknahme aussetzen. Im Fall des Fonds Stratego Grund erfolgte die Schließung im März 2012. Rund 1 ¼ Jahre später wurde im Sommer 2013 das endgültige Aus des Dachfonds beschlossen. Die letzte Entwicklung ist, dass Anfang dieses Jahres die Abwicklung auf die Landesbank Berlin übertragen wurde.

 

Doch was können Anleger des Fonds Stratego Grund unternehmen, wenn sie sich mit der Schließung und späteren Auflösung nicht einfach abfinden möchten? Jenen Anlegern können zwei neue Entscheidungen des Bundesgerichtshofs Interessantes bieten. Wegen der zahlreichen Fondsschließungen während der Krise der offenen Immobilienfonds zogen von der Schließung überraschte Anleger vor Gericht und stritten mit der Bank wegen der Anlageberatung. Auch die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen betreuen derzeit solche Prozesse - auch für Anleger des Fonds Stratego Grund. Eine zentraler Aspekt solcher Anlegerklagen ist in vielen Fallen die Frage, ob die Anleger bereits in der Anlageberatung auf das Schließungsrisiko hingewiesen worden bzw. ob die Bankberater dies hätte tun müssen.

 

BGH entschied, dass Anleger auf die Möglichkeit von Schließungen hingewiesen werden mussten

 

Diese kontroverse Frage wurde Ende April 2014 vom Bundesgerichtshof entschieden. In zwei Urteilen stellt das Gericht fest, dass Bankberater ihre Kunden auf die Möglichkeit einer Fondsschließung hinweisen mussten. Dies sogar ungefragt, urteilte der Bundesgerichtshof. Denn es handele sich bei der Schließung eines offenen Fonds um eine erhebliche Ausnahme vom Grundsatz, dass Anleger ihre Fondsanteile jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgeben können (Urteile vom 29.04.2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

 

Da die Urteile sich auf offene Immobilienfonds beziehen, sind sie auf den Dachfonds wie den Fonds Stratego Grund nicht unmittelbar anwendbar. Jedoch gelten bei Dachfonds ähnliche Regelungen und Grundprinzipien wie bei offenen Immobilienfonds. Sowohl offene Immobilienfonds als auch Dachfonds basieren auf der täglichen Verfügbarkeit, da Anteile börsentäglich an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können. Und bei beiden Anlageklassen wird dieses Prinzip durch eine gesetzlich geregelte Ausnahme durchbrochen: Die Anteilsrücknahme ausgesetzt werden - bei Dachfonds ist die Schließung sogar zeitlich unbefristet möglich.

 

Handlungsmöglichkeiten der Anleger hängen vom Einzelfall ab

 

Ob Anleger, die in den Fonds Stratego Grund investierten, nun selbst Ansprüche geltend machen können, hängt in erster Linie von der individuellen Beratungssituation ab. Wenn Anleger Zweifel hegen, ob sie bei ihrer Anlageberatung zutreffend und vollständig beraten wurden (z. B. weil sie vor der tatsächlichen Schließung des Stratego Grund nicht wussten, dass dies möglich ist), dann sollte die Anlageberatung rechtlich überprüft werden. Anleger, die wissen möchten, wie es um ihren Fall bestellte ist, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Mandanten, die in den Dachfonds investierten. Es sind auch - wie bereits angeführt - Klagen wegen des Stratego Grund bei Gericht anhängig.

 

Weitere Informationen zu den Urteilen des Bundesgerichtshofs und zum Dachfonds Stratego Grund befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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